Beschreibung
Wir bieten ihnen eine Schulung mit praxisorientiertem Vortrag und eine realitätsnahe Simulation unterschiedlicher Brände. Während dieser Schulung vermitteln Ihnen erfahrene Dozenten dir rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers, sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall.
(Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Räumung/Evakuierung des Gebäudes)
Sie werden die Handhabung von Feuerlöschern erlernen und selber ein Übungsfeuer an einem Simulationsgerät löschen.
Zielgruppe
Alle Personen aus einem Unternehmen, die als Brandschutz- und Evakuierungshelfer tätig werden sollen.
Diese werden nach abgeschlossener Schulung vom Unternehmen ernannt.
Brandschutz Oberhausen
Brandschutzhelfer
Ausbilder: Hauptbrandmeister der Berufsfeuerwehr
Kontakt
Telefon: +49 1631714362
Mail: info@brandschutz-ob.de
Mail (Alternative): brandschutz-oberhausen@gmx.de
Verpflichtung
Der § 10 Abs.2 des Arbeitsschutzgesetzes
(ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber/ Unternehmer
die Benennung von Mitarbeitern, die Aufgaben der
Brandbekämpfung im Betrieb übernehmen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig
Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.
Bei Unternehmen mit normaler Brandgefahr sind
ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 %