Beschreibung

Wir bieten ihnen eine Schulung mit praxisorientiertem Vortrag und eine realitätsnahe Simulation unterschiedlicher Brände. Während dieser Schulung vermitteln Ihnen erfahrene Dozenten dir rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers, sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall.
(Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Räumung/Evakuierung des Gebäudes)
Sie werden die Handhabung von Feuerlöschern erlernen und selber ein Übungsfeuer an einem Simulationsgerät löschen.

Zielgruppe

Alle Personen aus einem Unternehmen, die als Brandschutz- und Evakuierungshelfer tätig werden sollen.
Diese werden nach abgeschlossener Schulung vom Unternehmen ernannt.

Brandschutz Oberhausen


Brandschutzhelfer

Ausbilder: Hauptbrandmeister der Berufsfeuerwehr


Kontakt

Telefon: +49 1631714362

Mail: info@brandschutz-ob.de

Mail (Alternative): brandschutz-oberhausen@gmx.de

Verpflichtung

Der § 10 Abs.2 des Arbeitsschutzgesetzes
(ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber/ Unternehmer
die Benennung von Mitarbeitern, die Aufgaben der
Brandbekämpfung im Betrieb übernehmen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig
Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.
Bei Unternehmen mit normaler Brandgefahr sind
ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 %